Urheberrecht vs. Markenrecht:
Wenn Sie Ihr Firmenlogo registrieren, ist es vor unbefugter Fremdnutzung geschützt und Sie haben im Falle einer Rechtsverletzung Schadensersatzansprüche. Bevor es jedoch ans Eingemachte geht und Sie die Registrierung vorbereiten, sollten Sie den Unterschied zwischen Marken- und Urheberrecht kennen.
Da es sich bei einem Logo um ein grafisch gestaltetes Zeichen handelt, gilt grundsätzlich das Urheberrecht – vorausgesetzt, das Design zeichnet sich durch Kreativität aus und wurde von Ihnen selbst gestaltet. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, greift mit der Fertigstellung des Logos automatisch der Urheberrechtsschutz.
Wenn eine dritte Person Ihr Logo erstellt hat, kann deren Urheberrecht nicht auf Sie übertragen werden. Der Auftragnehmer kann Ihnen „nur“ die Nutzungsrechte geben. Halten Sie daher vertraglich fest, dass Ihnen der Urheber das Recht einräumt, das Logo als Marke anzumelden. Ansonsten kann dieser über das Urheberrecht Ihre Marke löschen lassen.
So schützen Sie Ihr Firmenlogo:
Drei einfache Schritte, um Ihr Logo markenrechtlich zu schützen.
Erstellen Sie ein unverwechselbares Logo.
Gestalten Sie ein Logo, das sich von der Masse abhebt.
Ein Logo repräsentiert Ihre Unternehmenswerte und -identität. Daher sollten Sie bei der Designerstellung sicherstellen, dass Ihr Logo einzigartig ist und über einen hohen Wiedererkennungswert verfügt. Diese Einzigartigkeit erleichtert später auch die Registrierung Ihres Logos.
Bevor Sie sich an die Erstellung Ihres Logos machen, sollten Sie eine Wettbewerbsanalyse durchführen und sich mit den Markenauftritten Ihrer Konkurrenz vertraut machen. Achten Sie dabei auf Farben, Schriften, Slogans und Icons, die andere Firmen verwenden und experimentieren Sie anschließend mit verschiedenen Designelementen.
Nutzen Sie unseren Gratis-Logo-Generator, um ein Logo zu erstellen, das aus der Masse hervorsticht und einen hohen Wiedererkennungswert hat.
Beantragen Sie die Logo-Schutzeintragung auf nationaler Ebene.
Führen Sie eine Markenrecherche durch.
Bevor Sie Ihr Logo schützen lassen, sollten Sie prüfen, ob das Design nicht bestehende Schutzrechte verletzt. Checken Sie daher bereits bei Firmenanmeldung, dass der Geschäftsname von keinem anderen Unternehmen verwendet wird. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Designelemente in Ihrem Logo frei verfügbar sind.
Patentinformationszentren und das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind gute Anlaufstellen, um bestehende Schutzrechte ausfindig zu machen. Sofern keine Schutzhindernisse vorliegen, wie Täuschung, fehlende Unterscheidungskraft oder Verstöße gegen die guten Sitten und bestehende Rechte, erfüllt Ihr Logo die Anforderungen für eine Eintragung.
Definieren Sie Ihren Schutzbereich.
Im Markenrecht gilt das Territorialitätsprinzip. Auf nationaler Ebene können Sie Ihr Logo entweder als Marke oder Design bei den Patentämtern schützen lassen. Dabei gelten Wörter, Zahlen, Farben und Grafiken als Markenzeichen.
- Ein Logo mit Grafik und Text ist es eine Wortbildmarke.
- Ein Logo ohne Text ist eine Bildmarke.
- Ein Logo, das nur aus Text und Zahlen besteht, ist eine Wortmarke.
Es bietet sich an, den Firmennamen als Wortmarke und das Logo als Bildmarke zu schützen. Wenn Sie eine Wortbildmarke schützen wollen, ist der Firmenname nur im Zusammenspiel mit der Grafik geschützt.
Falls Sie Ihr Logo anstatt einer Marke als Design eintragen lassen wollen, ist in diesem Schutz nur die Erscheinungsform des Logos enthalten, d. h. nur die verwendeten Farben, Formen und Linien sind geschützt. Der Firmenname als möglicher Bestandteil des Logos fällt nicht in den Schutzbereich.
Vervollständigen Sie das Anmeldeformular.
Sobald Sie die Markenrecherche abgeschlossen und den Schutzbereich definiert haben, können Sie die Anmeldung für die Registrierung Ihres Logos als Marke oder Design vorbereiten. Das DPMA bietet die Möglichkeit, die Anmeldung entweder über ein Onlineformular oder in Papierform einzureichen.
Um den Antrag für den Logoschutz vollständig auszufüllen, müssen Sie unter anderem Ihr Logo bzw. den Firmennamen darstellen, Angaben zu Farben, Schriften und Formen machen und die Waren/Dienstleistungen der Marke in einem Verzeichnis kategorisieren.
Falls Sie Ihr Logo nicht selbst gestaltet haben, stellen Sie sicher, dass Sie eine unterschriebene Vereinbarung mit dem Urheber haben, in der Ihnen die uneingeschränkte Nutzung und die Anmeldung des Logos als Marke oder Design eingeräumt wird.
Überprüfen Sie das Antragsformular sorgfältig.
Falls Sie den Antrag zum Schutz Ihres Logos ohne Hilfe eines Experten – beispielsweise ein Fachanwalt für Markenrecht – vervollständigen, sollten Sie sicherstellen, dass das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Legen Sie besonderes Augenmerk auf die zusätzlich zum Antragsformular erforderlichen Formulare zur Markendarstellung und -beschreibung sowie das Verzeichnis der Waren und/oder Dienstunterlagen.
Bezahlen Sie den Antrag rechtzeitig.
Es versteht sich von selbst, dass Sie die für die Anmeldung einer Marke oder eines Designs anfallenden Kosten zeitnah bezahlen müssen. Die Gebühren werden beim DPMA jedoch erst mit der Einreichung der Anmeldung fällig und die Höhe wird Ihnen mit der Empfangsbestätigung mitgeteilt.
Ein Zahlungseingang ist spätestens innerhalb von drei Monaten ab Antragseinreichung erforderlich – unabhängig davon, ob Sie eine Empfangsbestätigung erhalten haben oder nicht! Sie erhalten keine weitere Zahlungsaufforderung. Falls Sie es versäumen, innerhalb dieses Zeitraums zu bezahlen, gilt der Antrag als zurückgenommen.
Die Gebühr für die Anmeldung des Logos als Marke beim DPMA beträgt 300 € (290 € bei elektronischer Anmeldung).
Die Gebühr für die Anmeldung des Logos als Design beim DPMA beträgt 70 € (60 € bei elektronischer Anmeldung).
Schützen Sie Ihr Logo außerhalb Ihres Landes.
Überlegen Sie sich, ob Sie einen EU- oder weltweiten Logoschutz brauchen.
Selbstverständlich können Sie den Schutz für Ihr Logo auch über die nationalen Grenzen ausdehnen. Dieser Schritt ist insbesondere hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Ausland tätigen:
- Anträge für den Schutz Ihres Logos innerhalb der EU werden beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht. Die Grundgebühr beläuft sich auf 850 €.
- Anträge für den weltweiten Schutz Ihres Logos werden bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingereicht.
Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt für Markenrecht zurate zu ziehen, um sicherzugehen, dass die Waren- und Dienstleistungsklassen bei der Antragstellung korrekt angegeben werden. Außerdem führen die Experten umfassende Bildmarkenrecherchen durch, um die Verletzung bestehender Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden.
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